Geduld wird gebraucht!

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Zwar hatte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Prüfungsordnung der KomplementärTherapie am 9. März auch mit der Methode Kinesiologie genehmigt. Aber die Freude währte nur kurz.

Heute, am 11. Mai, ging nun leider beim Bundesverwaltungsgericht eine Einsprache der gleichen kleinen Gruppe, die schon seit langem gegen die KomplementärTherapie und Kinesiologie opponiert, ein. Die HFP-Prüfungsordnung mit Kinesiologie wird also vorläufig wieder ausser Kraft gesetzt, bis das Bundesverwaltungsgericht den endgültigen Entscheid fällt. Wie lange das dauern wird, kann allerdings noch niemand sagen. Alle, d.h. SBFI, OdA KT und KineSuisse gehen fest davon aus, dass der Entscheid des BVG zu Gunsten der Kinesiologie ausgeht, aber es bedeutet eben wieder eine Zeitverzögerung.

Was bedeutet das für StudentInnen, die jetzt in der Ausbildung an unserer Akademie sind?

Es bleibt alles wie es ist: Der Abschluss führt nach wie vor zur EMR-Registrierung und zum Branchenzertifikat der OdA KT. Und man kann davon ausgehen, dass zu dem Zeitpunkt, an dem ein/e StudentIn sich zur HFP anmelden will, das Urteil des BVG längst gefällt ist.

Lediglich für KinesiologInnen mit OdA-Branchendiplom hat das Ganze derzeit Auswirkungen: Sie müssen immer noch darauf warten, dass ihr OdA-Diplom in ein eidgenössisches Diplom umgewandelt werden kann. Aber sie haben nun schon so lange gewartet, man kann damit auch noch eine Weile länger leben.

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