von Georg
Die über 1'200 berufstätigen KinesiologInnen in der Schweiz sind einiges gewohnt: Bisher gab es schon drei Einsprachen gegen die Kinesiologie als Methode der KomplementärTherapie in der Prüfungsordnung für die eidgenössische Höhere Fachprüfung - und zwar immer von den gleichen Leuten, heute noch 12 Aktivmitglieder eines kleinen Verbandes.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hatte die letzte Einsprache dieses Verbandes gründlich beantwortet und im Interesse aller berufstätigen KinesiologInnen die Kinesiologie wieder in die Prüfungsordnung aufgenommen. Wie zu erwarten war, haben die gleichen Leute vor kurzem eine vierte Einsprache vorgebracht, so dass wir nun wieder auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgericht warten müssen. Es bleibt also alles so, wie schon am 11.05.2017 im Blog beschrieben.
Man braucht schon eine gehörige Portion Humor, um das Ganze so zu nehmen, wie es ist.
Erstaunlich, dass das Interesse an der Kinesiologie und an dem Branchenzertifikat der OdA KT enorm zugenommen hat. Gutes lässt sich wohl etwas aufhalten, aber eben nicht stoppen.